Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden durch eine Elektrofachkraft geprüft. Die DGUV nennt Richtwerte, verbindlich ist die Frist, die der Betreiber aus der Gefährdungsbeurteilung ableitet. Liegt die Fehlerquote unter zwei Prozent, dürfen die Intervalle verlängert werden.

Prüfungen und Nachweise

Ortsveränderliche BetriebsmittelDGUV Vorschrift 3, Tabelle 1BRichtwert alle 6 Monate
Ortsveränderliche Betriebsmittel auf BaustellenDGUV Vorschrift 3Richtwert alle 3 Monate
Verlängerung bei Fehlerquote unter 2 ProzentDGUV Vorschrift 3bis 12 Monate in Werkstätten, bis 24 Monate in Büros
Ortsfeste Anlagen und BetriebsmittelDGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100Richtwert alle 4 Jahre
Prüfung vor erstmaliger InbetriebnahmeBetrSichV, TRBS 1201einmalig vor Nutzung
Festlegung der verbindlichen PrüffristenGefährdungsbeurteilung, § 3 BetrSichVvom Betreiber festzulegen
Übersicht zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Fristen und Prüfumfänge hängen im Einzelfall von Bauart, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung ab und sind vom Betreiber festzulegen.

So unterstützt VERIFION dabei

  • Prüfintervall je Anlage hinterlegen
  • Prüfpunkte mit Messwerten, z. B. Isolationswiderstand und RCD-Auslösung
  • Ergebnis mit Prüfer, Datum und Unterschrift festhalten
  • Nachweise nach Standort gebündelt abrufbar

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